Wir bitten Sie, neben Ihrer Eintrittskarte, ggfs. dem Personalisierungsformular und Ihrem Ausweis, auch Ihren Impfpass oder Ihren Genesungsnachweis vorzuweisen.
Die Theaterbesucher*innen müssen ihre persönliche geringe epidemiologische Gefahr nachweisen, dazu gibt es mehrere Möglichkeiten. Hier die verschiedenen Zutrittserfordernisse im Detail:
- ein Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 erfolgte
- Zweitimpfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder
- Impfung ab dem 22. Tag nach der Impfung bei Impfstoffen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder
- Impfung, sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 bzw. vor der Impfung ein Nachweis über neutralisierende Antikörper vorlag, wobei die Impfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf,
- Weitere Impfung, wobei diese nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf und zwischen dieser und einer der oben angeführten Impfungen mind. 120 Tage verstrichen sein müssen
- ein Genesungsnachweis über eine in den letzten 180 Tagen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2,
- ein Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde